In diesem Fall wurde die Firma K+K Bautenschutz Leckortung auf Grund eines Wasserschaden in Asendorf 31613 Wietzen gerufen.
Nach kurzer Absprache mit dem Mieter, sowie Kontrolle des Wassersystems auf Druckverlust konnte die Leckage schnell auf das Druckwassersystem eingegrenzt werden. Die Druckprobe zeigte, dass die Kaltwasserleitung betroffen sein musste. Anschließend wurde das Wassersystem geleert und mittels Gasdetektion (Spurengas - Verfahren) befüllt und geortet.
Der Schaden war ebenfalls im angrenzenden Schlafzimmer, sowie dem Flur zu erkennen, ereignete sich jedoch im nicht einzusehenden Bereich des Badezimmers in einem Steigestrang.
Nachdem sich das Spurengas in der Leitung des Kaltwassersystems ausgebreitet hat, wurden unsere Techniker schnell fündig.
Ein Riss im Kupferrohr zum Steigestrang der Kaltwasserleitung war der Grund für den Wasserschaden. Über lange Zeit konnte der Riss, Wasser abgeben, welches sich zunächst unbemerkt im Fußbodenaufbau des Badezimmers verteilte. Ebenfalls in den Flurbereich, sowie zum Schlafzimmer drang das Wasser unbemerkt vor, bevor es letztlich in den Wänden aufstieg.
Um die Leckage auszutauschen, sowie punktgenau zu orten wurden vier Fliesen entnommen.
Schadensbereich, sowie die erste Leckage im Badezimmer:
nach dem die erste Leckage ausgetauscht war, wurde erneut eine Druckprobe durchgeführt. Bei dieser zeigte sich, dass es noch eine weitere Leckage geben musste. Diese war am unteren Boden des Steigestrangs zu finden. Nachdem auch diese ausgetauscht wurde, wurde eine erneute Druckprobe durchgeführt. Da diese wieder positiv auf Druckverlust reagierte wurde nach Rücksprache mit der Versicherung der Bodenbereich ebenfalls geöffnet, da ab diesem Zeitpunkt eine weitere Ortung unverhältnismäßig gewesen wäre.
Es stellten sich drei weitere Leckagen im Fußbodenbereich heraus.
Badezimmer vor dem Wasserschaden:
Die Leckage in Asendorf 31613 Wietzen wurde nun geöffnet und fachgerecht ausgetauscht.
Die Leckage wurde ausgetauscht und mit zeitgerechten Leitungen neu erstellt.
Nachdem die Leckstellen ausgetauscht wurden, konnte die Trocknung beginnen.
Oberflächenfeuchtigkeit vor der Trocknung:
Mikrowellenmessung vor der Trocknung:
Zu beachten war hierbei der vom TÜV Rheinland vorgeschriebene Leitfaden zur Schimmelpilzsanierung.
Offenporige Materialien können nicht gereinigt werden, wenn sich der Schimmelpilz ins Material hineingefressen hat. Hierbei hilft nur die Entsorgung.
Um den Sporenflug zu unterbinden, sollten solche kontaminierten Materialien auf keinen Fall gebrochen werden, da hierdurch gesundheitsgefährdende Sporen in andere Räume gelangen können.
Alle unsere Trockner bzw. die Trocknungseinheiten sind mit sog. HEPA Filtern ausgestattet, welche auch kleinste Partikel aus der Raumluft aufnehmen und filtern.
Nach den Trocknungsmaßnahmen konnte die Sanierung beginnen:
Leitungen wurden erneuert:
Eine Lage Wand.- und Bodenfliesen wurden entfernt und entsorgt. Neue Fliesen wurden nach Kundenwunsch geliefert und aufgebracht:
Hier sind die neuen Wand.- und Bodenfliesen zu sehen:
Als Akzent und nach Kundenwunsch wurde eine Bordüre von uns mit in die Fliesen integriert:
Schlafzimmerbereich:
Aufgrund der starken Durchfeuchtung musste das Laminat entfernt und entsorgt werden:
Neues Laminat wurde geliefert und inkl. Sockelleisten verlegt:
Wände wurden neu tapeziert und im Anschluss bis zur Deckung weiß gestrichen:
Wandflächen im Erdgeschoss, sowie im Flurbereich wurden mittels Isolierfarbe gestrichen, um späteres "nachbluten" der Wände zu unterbinden. Zuvor wurden die Wände mit einer Salzsperre versehen.
Oberflächenfeuchtigkeit nach der Trocknung:
Mikrowellenmessung nach der Trocknung:
Der Wasserschaden, sowie die Leckage in Asendorf 31613 Wietzen ist nun vollständig behoben. Nach den abschließenden Malerarbeiten deutet auch nichts mehr darauf hin.
Des Weiteren übernimmt K+K Bautenschutz Leckortung die gesamte Koordination mit der Versicherung, sodass ebenfalls die Abrechnung direkt mit der Versicherung erfolgen kann. Die Stromkosten werden bei jeder Trocknung von uns separat ausgewiesen und direkt von der Versicherung an Sie ausgeglichen.